Hinweise
Geprüft und bewertet am 26.01.2012
Ein Verbraucher, hat am 29.12.2011 eine kostenpflichtige Online-Mitgliedschaft bei Poppen.de, einer Online-Erotik-Partnervermittlung, abgeschlossen. Diesem Vertrag hat er am 04.01.2012 und nochmals am 05.01.2012 per Email widerrufen.Da liberECO ausschließlich den Forderungseinzug für den Anbieter durchführt, erhielt der Verbraucher am 05.01.2012 eine Email von liberECO mit fehlerhaften Informationen zum Widerrufsrecht. In dieser Mail wurde dem Verbraucher mitgeteilt, dass er kein Widerrufsrecht habe, da die Leistung der Mitgliedschaft bereits zur Verfügung gestellt wurde. Mehr...
Bewertung vom 15.12.2011
Ein Inkassoanbieter berechnet einem Schuldner 32,50 Euro Inkassokosten bei einer Hauptforderung von 20,- Euro. Mehr...
Bewertung vom 15.12.2011
Ein Inkassounteranbieter droht bei einer bestrittenen Forderung mit einem SCHUFA Eintrag. Mehr...
Bewertung vom 15.12.2011
Ein Inkassoanbieter berechnet einem Schuldner neben den Inkassokosten zusätzlich Rechtsanwaltsgebühren. Mehr...
Bewertung vom 14.12.2011
Ein Inkassoanbieter versendet unberechtigte Forderungen. Dem Schuldner ist weder der Gläubiger noch der Vorgang bekannt. Der Inkassoanbieter reagiert nicht auf Einwände. Mehr...
Bewertung vom 14.12.2011
Ein Inkassoanbieter berechnet einem Schuldner neben den normalen Inkassokosten zusätzlich für das Telefoninkasso 5.- Euro pro Anruf. Mehr...
Bewertung vom 14.12.2011
Ein Inkassoanbieter versendet Mahnschreiben mit 139 Aktenzeichen von Urteilen, die die Berechtigung der Inkassokosten nachweisen sollen. Mehr...
Bewertung vom 14.12.2011
Ein Inkassoanbieter versendet mit den Anschreiben an den Schuldner eine vorformulierte Klageschrift. Mehr...
Bewertung vom 14.12.2011
Ein Inkassounternehmen droht eine Hausbesuch durch einen Außendienstmitarbeiter an. Dieser Hausbesuch soll dem Schuldner mit 27.50 Euro berechnet werden. Mehr...
Geprüft und bewertet am 14.09.2011
liberECO hat Zahlungserinnerungen für eine DLV Media GmbH (Deutscher Losclub) versendet, die einen wahren Proteststurm unter den Angeschriebenen hervorriefen. Keiner der Betroffenen wusste etwas von einem angeblichen Vertragsabschluß mit einem Deutschen Losclub oder einer DLV Media GmbH, die Forderungen waren offensichtlich unberechtigt. Mehr...
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