Inkasso droht trotz Widerspruch mit SCHUFA Eintrag
Ein Inkassounteranbieter droht bei einer bestrittenen Forderung mit einem SCHUFA Eintrag.
Begründung:
Ein SCHUFA Eintrag durch ein Inkassoanbieter ist zulässig, wenn eine Forderung unbestritten ist. Wenn der Schuldner einer Forderung widerspricht ist ein SCHUFA Eintrag unzulässig.
Sollte der Inkassoanbieter in diesem Fall mit einem SCHUFA Eintrag drohen, kann dies nach Meinung einiger Juristen auch als versuchte Erpressung oder versuchte Nötigung gewertet werden.
Ergebnis
Unfair: Entspricht nicht unseren Kriterien
Bewertung vom 15.12.2011
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