Inkassokosten 32,50 bei 20,- Euro Hauptforderung

Ein Inkassoanbieter berechnet einem Schuldner 32,50 Euro Inkassokosten bei einer Hauptforderung von 20,- Euro.

Begründung:

Einem Gläubiger ist es frei gestellt, ob er einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro mir der Betreibung seiner Forderungen beauftragt.

Der vom Inkassobüro geforderte Betrag entspricht der Vergütung, die auch ein Rechtsanwalt bei einer Forderung bis 300,- Euro geltend machen kann.

Siehe RVG-Tabelle